Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung WbG

Satzung der SENSE® Akademie

Stand: 22.11.2018

 

§ 1 Rechtsträger und Rechtsnatur SENSE® Akademie

Die SENSE® Akademie ist die nichtrechtsfähige Weiterbildungseinrichtung im Sinne der §§ 2 und 10 des Ersten Weiterbildungsgesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Land Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz/WbG). Rechtsträger dieser Weiterbildungseinrichtung ist der EUKOBA e.V.

 

§ 2 Aufgaben und Grundsätze der SENSE® Akademie

(1) Die SENSE® Akademie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und arbeitet unabhängig von Interessengruppen.

(2) Die SENSE® Akademie hat die Aufgabe, ein umfassende, fachlich differenzierte und ausgewogene Weiterbildungsangebote gem. den §§ 1 und 3 des 1. WbG NRW zu erstellen. Es orientiert sich an den individuellen und inklusiven Bedürfnissen sowie am gesamtgesellschaftlichen Bedarf und ermöglicht allen den Zugang zur Weiterbildung. Die Weiterbildungsangebote tragen insbesondere folgenden Grundsätzen Rechnung:

a) Die Weiterbildungsangebote sollen den Teilnehmern*Innen die Möglichkeit bieten, ihr Erfahrungswissen mit sachorientierter Information nach dem Stand wissenschaftlicher Forschung zu konfrontieren, und dadurch Reflexion und kritische Urteilsfindung anregen.

b) Es soll die persönliche Selbstverwirklichung fördern und zu verantwortlicher Mitarbeit und Mitgestaltung an einer inklusiven Gesellschaft im öffentlichen Leben befähigen.

c) Es soll gesellschaftliche Eigeninitiative ermöglichen und dazu anregen, erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten selbständig weiterzuentwickeln und anzuwenden, dabei an die Lebenserfahrungen und Interessen der Teilnehmer*Innen anknüpfen und die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange mit Sicht auf Nachhaltigkeit berücksichtigen.

d) Es soll Toleranz und Achtung vor anderen in aktiver und kritischer Mitarbeit zur Erfahrung machen.

(3) Über die genannten Weiterbildungsschwerpunkte hinaus kann die SENSE® Akademie orientiert an den gesellschaftlichen Bedarfen weitere Weiterbildungsangebote entwickeln und anbieten.

(4) Die Freiheit der Lehre wird gewährleistet; sie entbindet nicht von der Treue zur Verfassung und der Einhaltung getroffener vertraglicher Vereinbarungen.

(5) Im Rahmen dieser Grundsätze hat die SENSE® Akademie das Recht auf selbständige Weiterbildungs-gestaltung.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit der Akademie

(1) Auch die SENSE® Akademie verfolgt, wie der Träger EUKOBA e.V. gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck der SENSE® Akademie ist die Erfüllung der in § 2 dieser Satzung dargestellten Aufgaben.

(3) Die SENSE® Akademie ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 4 Teilnahmeberechtigung

(1) Die Weiterbildungsangebote der SENSE® Akademie sind grundsätzlich für alle zugänglich. Die SENSE® Akademie kann jedoch die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen.

(2) Für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten werden in der Regel Teilnahmegebühren erhoben.

 

§ 5 Vorstand

(1) Die Zuständigkeit des Vorstandes des EUKOBA e.V. bleibt von dieser Satzung unberührt.

 

§ 6 Organisation und Leitung der Akademie

(1) Die SENSE® Akademie wird von einer pädagogischen Leitung geleitet, die vom Vorstand des EUKOBA e.V. bestellt wird. Die Leitung der SENSE® Akademie trifft alle pädagogischen Entscheidungen der SENSE® Akademie und hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Die Koordinierung der pädagogischen Arbeit

b) Aufstellung und Durchführung der Planung der Weiterbildungsangebote in Zusammenarbeit mit den haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen pädagogischen Mitarbeitern*Innen.

c) Anstoß von Projekten, Akquisition von Weiterbildungspartnern

d) Beauftragung und Verpflichtung der nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen pädagogischen Mitarbeitern*Innen

e) Mitwirkung bei der Entwicklung von Weiterbildungsangeboten

f) Planung und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit der SENSE® Akademie im Benehmen mit dem Vorstand des EUKOBA e.V.

g) Ausübung des Hausrechts in den Lernorten der SENSE® Akademie

h) Verwaltung der Einrichtung und Ausstattung der SENSE® Akademie

(2) Die Leitung hat die Fachaufsicht über haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen pädagogischen Mitarbeitern*Innen. Ein pädagogischer Mitarbeiter wird vom Vorstand des EUKOBA e.V. zum Vertreter*In bestellt.

(3) Die pädagogischen Mitarbeiter planen, soweit sie als Leiter von (Zweig) Büros eingesetzt sind, die Bildungsveranstaltungen in ihrem Bereich und führen sie selbständig durch. Sie verwalten die ihnen zugewiesenen Finanzmittel selbständig.

(4) Die SENSE® Akademie arbeitet mit anderen Vereinen und Einrichtungen, die die in dieser Satzung ausgesprochenen Grundsätze und Ziele anerkennen, zusammen.

 

§ 7 Mitwirkung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes WbG NRW

(1) Die betrieblichen Mitwirkungsrechte der hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen regeln sich in den Anstellungsverträgen und dem WbG NRW Den haupt-, neben- und freiberuflichen sowie ehrenamtlichen pädagogischen Mitarbeitern*Innen und den Teilnehmern*Innen wird gem. § 4 des WbG NRW zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten ein Mitwirkungsrecht eingeräumt. Bei der Planung und Durchführung der Weiterbildungsangebote werden die jeweils zuständigen haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen pädagogischen Mitarbeiter*Innen beteiligt. Die Mitwirkung der Teilnehmer*Innen an der inhaltlichen sowie organisatorisch-technischen Planung findet im Rahmen von Planungsteams statt, die für einzelne Weiterbildungsangebote gebildet werden können. Die einzelnen Mitarbeiter*Innen sind gegenüber dem Vorstand für die Arbeit in den ihnen übertragenen Bereichen verantwortlich. Sie wirken an der Planung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten mit. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen wird, soweit sie nicht hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter wahrnehmen, entsprechend vorgebildeten Mitarbeitern übertragen, die nebenamtlich oder nebenberuflich tätig sind. Ihre Aufgaben richten sich nach dem mit ihnen abgeschlossenen Werksvertrag (Dozentenvertrag). Sie wirken an der Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen mit.

 

§ 8 Honorarordnung der Akademie

(1) Die Honorierung der Dozenten*Innen der SENSE® Akademie orientiert sich an der Honorarstaffel für Fortbildungsveranstaltungen der BAköV im BMI in seiner jeweils geltenden Fassung.

 

§ 9 Beschluss und Inkrafttreten

(1) Die Satzung wurde am 28.11.2018 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.